Viele Gründe sprechen für die Mazda-Autoversicherung
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Kaskoversicherung
- Reduzierung der Selbstbeteiligung um 50 % (max. EUR 250,- EUR) bei Reparaturen im Mazda-Händlerbetrieb
- Kaufpreisersatz für Mazda Neufahrzeuge bei Totalschaden oder Diebstahl innerhalb der ersten 12 Monate bei Wiederanschaffung eines Mazda Neufahrzeuges
- Kaufpreisersatz für Mazda Gebrauchtwagen bei Totalschaden durch Unfall innerhalb der ersten 6 Monate bei Wiederanschaffung eines Mazda Fahrzeuges
- Mitversicherung von serienmäßig eingebauten Zubehör
- Keine Selbstbeteiligung bei Reparaturen von Glasschäden
- Kein Abzug „neu für alt“ bei Wertverbesserung durch eine Reparatur
- Mitversicherung von Schäden durch Marderbiß
- Einschluß einer Veruntreuungsversicherung im privaten Bereich
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